Um unsere Rolle als
unterstützender Partner der Behörden im Notfall zu
untermauern und um die entsprechenden Regelungen, wie sie international
und bei verschiedenen Funkdiensten üblich sind, wieder einmal
in Erinnerung zu rufen, hat die Arbeitsgruppe "Notfunk" gemeinsam mit
den zuständigen Behörden zwei Dokumente ausgearbeitet.
Teil 1: Ist eine Zusammenfassung der Verfahren und die Abwicklung eines
Notverkehrs.
Teil 2: Für die Bundesländer wurde eine
Alarmierungs-Organisation konzipiert, die eine rasche und effiziente
Alarmierung der Funkamateure sicherstellen soll.
Die im Teil 2 definierten Prozeduren sind mit den Behörden
abgestimmt und müssen im Notfall unbedingt eingehalten werden!
Wir würden uns freuen, wenn möglichst viele OMs aus
OE sich (wieder) mit den Notverfahren vertraut machen, um im Ernstfall
die Kommunikation professionell und "unaufgeregt" abwickeln zu
können.
Teil 1 OE-Richtlinie (Betriebstechnik) Download pdf-Datei 14 Seiten
Teil 2 OE5-Richtlinie (Betriebstechnik) Download pdf-Datei 8 Seiten
(folgt)
Peter, OE5PLN