GESCHÄFTSORDNUNG des Oberösterreichischen Amateurfunkverbandes OAFV

GESCHÄFTSORDNUNG Oberösterreichischer Amateurfunkverband OAFV (LV5 des ÖVSV)

ZVR-Nr. 663315738

1.    Allgemeines. 2

2.    Vorstandssitzungen. 2

3.    Mitglieder 3

a.       Beitrittserklärung. 3

b.       Langjährige Vereinszugehörigkeit 4

c.       Ehrenmitglieder 4

d.       Unterbrochene Mitgliedschaften. 4

e.       ADLs. 4

f.        Klubstationen. 4

g.       Silent-Key (2012-Herbst-LV) 5

4.    Referate und Beiräte. 5

a.       Jugend. 5

b.       Ausbildung. 5

c.       Referat Newcomer: 6

d.       Digital Working Group. 6

e.       ARDF (Fuchsjagd) 6

f.        Öffentlichkeitsarbeit 6

g.       Not – und Katastrophenfunk. 6

h.       UKW (VHF-UHF) 6

i.        Mitgliederservice. 7

j.        QSL-Vermittlung. 7

k.       Homepage. 7

l.        Technik. 7

5.    Finanzen. 7

a.      Mitgliedsbeitrag. 7

b.       Beitragsgruppen. 8

c.       Zahlung des Mitgliedsbeitrags. 9

d.       Infrastrukturkosten. 9

e.       Stromkosten. 10

f.        Investitionskosten. 10

g.       Rechnungsprüfung. 10

h.       Konto und Sparkonto. 10

i.        ADL-Anteile. 10

 

 

1.       Allgemeines 

 

a.       Die Geschäftsordnung ist eine ergänzende Anweisung zu den geltenden Statuten des OAFV. Sie soll die Abwicklung der Geschäfte des Verbandes erleichtern und die Aufgabenbereiche der einzelnen Funktionäre festlegen.

b.       Beschlossene Anträge der Hauptversammlung und allgemeine Beschlüsse der Vorstandssitzungen ziehen automatisch Änderungen und Ergänzungen in der Geschäftsordnung nach sich.

c.       Funktionsbezeichnungen in dieser Geschäftsordnung verstehen sich in allen geschlechtlichen Formen.

 

2.       Vorstandssitzungen

 

(1)    Vorstandssitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber zweimal im Jahr (Frühjahr/Herbst) statt. Eine Einladungen zu den Sitzungen werden vom Landesleiter spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin per E-Mail oder schriftlicher Form unter Beifügung der Agenda an alle Vorstandsmitglieder und Referate und Beiräte ausgesendet. Die Einladungen enthalten Angaben über Ort, Zeit der Sitzung sowie die Tagesordnungspunkte.

 

 

(2)    Die Vorstandssitzung behandelt alle Fragen, die nicht einer besonderen Regelung durch die Hauptversammlung vorbehalten sind. Über jede Sitzung ist ein Protokoll zu führen, welches folgende Punkte enthalten muss:

 

a.       Ort, Tag und Stunde des Beginns und der Beendigung der Sitzung.

b.       Eröffnung der Versammlung durch den Landesleiter

c.       Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten

d.       Die Genehmigung, Abänderung oder Nichtgenehmigung des Protokolls der letzten Sitzung.

e.       Bericht des Landesleiters

f.         Bericht des Kassiers

g.       Bericht Mitgliederbewegung

h.       Berichte der ADL-Leiter (bei Bedarf)

i.         Berichte der Referate und Beiräte

j.         Anträge     

k.       Die Besprechungsergebnisse der Tagesordnungspunkte.

l.         Alle dazu in der Sitzung gestellten Anträge und das Ergebnis der Beschlussfassung darüber.

m.     Allfälliges

n.       Endzeit der Sitzung

 

(3)    Das Protokoll ist innerhalb von 4 Wochen nach der Versammlung an den Vorstand, die Rechnungsprüfer, die Referatsleiter und Beiräte zu übermitteln. Erfolgen innerhalb von vier Wochen keine Einwendungen beim Landesleiter, gilt das Protokoll als genehmigt. Wurden Einwände erhoben gilt das Protokoll als nicht genehmigt. Der Landesleiter informiert den Vorstand über die Genehmigung/Ablehnung. Im Falle der Ablehnung erfolgt die Bearbeitung und der endgültige Beschluss in der nächsten Hauptversammlung.

 

(4)     Anträge müssen bis 14 Tage vor der jeweiligen Sitzung schriftlich oder per Email beim Präsidium eingereicht werden. Sie können direkt bei der Hauptversammlung eingebracht werden, wenn die Mehrheit, der bei der LV-Sitzung anwesenden Stimmberechtigten Vorstandsmitglieder der Aufnahme des Antrags in die Tagesordnung zustimmt.

 

 

(5)    Ist der Leiter eines ADL oder ein Referent an der Teilnahme einer Vorstandssitzung verhindert, kann ein Stellvertreter entsendet werden. Die Vertretung muss vor dem Beginn der Vorstandssitzung vom ADL-Leiter/Referenten schriftlich dem Präsidium mitgeteilt werden. Wird kein Vertreter entsendet verfällt das Stimmrecht.

 

 

(6)    Die Feststellung der Stimmberechtigten und der Ablauf der Abstimmungen erfolgen nach den Regeln für die Hauptversammlung (Statuten § 13 Abs. 7-8).

 

3.       Mitglieder

 

Der Begriff Mitglied ist allgemein über den Punkt § 4: Arten der Mitgliedschaft in den Statuten definiert.

a.       Beitrittserklärung

 

Die vom Mitgliedswerber ausgefüllte und vom ADL-Leiter bestätigte Beitrittserklärung wird dem Mitgliederservice zugestellt.

Die Beitrittserklärung kann auch direkt vom Mitgliedswerber oder vom Kursleiter an das Mitgliederservice gesendet werden.

Der Neuzugang wird vom Mitgliederservice in die zentrale Datenbank eingetragen und ist somit die Grundlage für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des ÖVSV/OAFV und für den QSP-Versand.

Beabsichtigt der Mitgliedswerber einem ADL beizutreten muss die Zustimmung des ADL-Leiters eingeholt werden.

Neumitglieder, die nach dem 30. Juni des laufenden Jahres aufgenommen werden, sind für den Rest des Jahres beitragsfrei. Diese Regelung gilt nur beim Ersteintritt.

Das Neumitglied erhält vom Mitgliederservice ein Bestätigungsschreiben mit seiner Mitgliedsnummer (SWL-Nummer).

Der Landesleiter versendet ein Begrüßungsschreiben mit dem Mitgliedsausweis im Anhang.

Der Vorstand kann die Aufnahme eines Mitgliedswerbers ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Mitgliedswerber sollen sich einem ADL anschließen, können jedoch auch im OAFV-Einzelmitglieder werden. Eine Liste mit den aktuell keinem ADL zugeordneten Mitgliedern befindet sich in der Cloud. Diese sollte regelmäßig von den ADL-Leitern auf potenzielle Kandidaten für ihren ADL überprüft werden.

 

b.       Langjährige Vereinszugehörigkeit

 

Die Grundlage für die Auszeichnung ergibt sich aus dem Eintrittsjahr.

 

a.       Die 25-jährige Mitgliedschaft wird mit dem ÖVSV-Abzeichen mit Goldrand und Urkunde dokumentiert.

 

b.       Bei 40-jähriger Mitgliedschaft erhält der Ausgezeichnete nochmals das ÖVSV-Abzeichen mit Goldrand und Urkunde.

 

c.       Bei 50-, 60- und 65-jähriger Mitgliedschaft erhält der Ausgezeichnete nochmals das ÖVSV-Abzeichen mit Goldrand eine Urkunde und eine Einladung zu einem gemeinsamen Essen bei der Hauptversammlung.

 

c.       Ehrenmitglieder

 

An Ehrenmitglieder wird und an Mitglieder mit außergewöhnlichem Einsatz für den Verein kann die „Ehrennadel in Gold mit eingravierten Rufzeichen“ vergeben werden. Die Verleihung der Ehrenzeichen erfolgt über Antrag und Beschluss bei der Hauptversammlung.

 

d.       Unterbrochene Mitgliedschaften

Mitgliedsjahre werden bei unterbrochener Mitgliedschaft zusammengezogen.

Jener ADL-Leiter, bei dem das Mitglied aktiv ist und Vormitgliedsjahre erworben hat, meldet das   Mitglied beim Landesvorstand und bestätigt somit die Vormitgliedsjahre. In der Mitgliederdatenbank wird das fiktive Eintrittsdatum und im Kommentarfeld ein Vermerk eingetragen.

e.       ADLs

ADLs sind mit dem OAFV verbundene eigenständige Vereine. Die Aufnahme eines Vereins in den OAFV erfolgt über Antrag und Beschluss in der Hauptversammlung. Der Leiter des ADLs vertritt als Delegierter die Mitglieder des ADL im OAFV. Als stimmberechtigt gelten nur ADL-Mitglieder, die im OAFV-Mitglied sind.

f.         Klubstationen

Klubstationen werden wie Einzelmitglieder behandelt.

g.       Silent-Key (2012-Herbst-LV)

 

Silent Keys werden durch das Homepageteam auf Wunsch auf der Webseite https://www.oevsv.at/silent-keys/ eingetragen.

Eine Anzeige in der QSP kann auf Veranlassung durch den ADL-Leiter geschaltet werden.

 

4.       Referate und Beiräte

 

Referate übernehmen definierte Aufgabenbereiche innerhalb des OAFV. Die Referatsleiter müssen in einer Vorstandssitzung gewählt/bestätigt werden. Ein Referat kann neben dem Referatsleiter auch Mitarbeiter haben.

 

Referatsleiter haben aufgrund ihrer Funktion kein Stimmrecht in der Vorstandssitzung und Hauptversammlung.

 

Der Referatsleiter ist berechtigt ein Budget bei der Hauptversammlung zu beantragen.

Dieses Budget gilt bis zur nächsten HV. Der Verwendungszweck ist zumindest grob zu planen. Alle Ausgaben, auch im Rahmen dieses Budgets, sind durch Rechnungen zu belegen. Wird das Budget nicht verbraucht addiert sich der verbleibende Rest nicht automatisch zum nächsten Jahr.

Ein entsprechender Budgetantrag muss mindestens 14 Tage vor der HV durch den Referatsleiter beim Präsidium eingebracht werden.

 

Zur Bearbeitung und Beratung bei konkreten und eventuell zeitlich begrenzten Themen kann der Vorstand dafür kompetente Mitglieder als Beiräte bestellen. Beiräte verfügen über kein Budgetrecht und haben kein Stimmrecht aufgrund ihrer Funktion.

 

a.       Jugend

Das Referat Jugend betreut Funkamateure bis zum vollendeten 26. Lebensjahr durch:

·       Mitarbeit im Referat Jugend des Dachverbandes

·       Organisation von Veranstaltungen

·       Aufbereitung von Information/Themen speziell für Jugendliche

·       Koordination bei der Teilnahme an YOTA-Camps

b.       Ausbildung

Das Referat Ausbildung

·       koordiniert

o   Schulungen

o   on-site und Onlinekurse zur Ausbildung zum Funkamateur.

o   die Vortragenden bei Schulungen.

·       erstellt einen Bedarfsgerechten Schulungsplan in Abstimmung mit dem DV und den Landesverbänden.

·       Dabei erfolgt eine direkte und intensive Zusammenarbeit mit dem Mitgliederservice.

·       Zur Unterstützung und Organisation kann die ONV (Online Newcomer Verwaltung) genutzt werden.

 

 

 

 

c.       Referat Newcomer:

·       Das Newcomer Referat betreut neu eingetretene Mitglieder mit dem Ziel einer optimalen Einbindung in den Verein und der Förderung ihrer Fähigkeiten als Funkamateur.

·       Zur Unterstützung und Organisation kann die ONV (Online Newcomer Verwaltung) genutzt werden.

 

d.       Digital Working Group

·       unterstütz die HAMNET Node-Sysops .

·       Zusammenarbeit mit dem DV HAMNET Koordinator.

·       koordiniert im HAMNET.

o   Die Aktivitäten der Node Sysops.

o   Den Ausbauplan.

o   Die Vergabe von IP-Bereichen und sonstigen Parametern zum Betrieb des HAMNET.

·       initiiert und fördert Arbeitsgruppen zu konkreten digitalen Betriebsarten (Voice und Data).

e.       ARDF (Fuchsjagd)

Das Referat ARDF veranstaltet Funkpeilwettbewerbe in Zusammenarbeit mit dem DV-Referat, den ADL-Leitern und Veranstaltern von Fielddays.

f.         Öffentlichkeitsarbeit

Das Referat Öffentlichkeitsarbeit bildet die Schnittstelle zu den Medien.

·       Präsenz in Print und Digitalmedien

·       Ankündigung von Veranstaltungen

·       Berichte über Veranstaltungen

g.       Not – und Katastrophenfunk

·       Unterstützung der Kommunikation im Not- und Katastrophenfall

·       Nothilfe im Bedarfsfall durch den Amateurfunkdienst

·       Betreuung und Aufbau der notwendigen Infrastruktur

·       Unterstützung der Teams durch Sicherstellen der Kommunikation

·       Schulung und Weiterbildung des Notfunk-Teams

h.       UKW (VHF-UHF)

·       befasst sich mit allen Sachfragen für den Frequenzbereich 30 - 3000 MHz

·       Frequenzkoordination und Bandplanung

·       Koordination von Relaisfunkstellen in OE5 und mit den Funkverbänden der angrenzenden Länder

i.         Mitgliederservice

·       Das Mitgliederservice

·       verwaltet (Anlegen Ändern und Austritt) die Mitgliederdaten in der Mitgliederdatenbank.

·       beantwortet Anfragen von Interessenten

·       erstellt Statistiken über den Mitgliederverlauf.

 

·       arbeitet mit dem Schulungsreferat bezüglich neuer Mitglieder zusammen.

·       Bei einem Austritt bleiben die Daten des Mitglieds bleiben weitere 3 Jahre weitere in der Mitgliederdatenbank.

·       Zur Unterstützung und Organisation kann die ONV (Online Newcomer Verwaltung) genutzt werden.

 

j.         QSL-Vermittlung

·       Bearbeitung der dem Landesverband zugestellten Funkbestätigungskarten (QSL-Karten).

·       Weiterleitung an die QSL-Manager der ADLs und an die Einzelmitglieder.

·       Weiterleitung der QSL-Karten der ADLs und der Einzelmitglieder an den Dachverband.

·       Dabei wird das Hauptaugenmerk auf möglichst rasche Vermittlung der QSL-Karten bei vertretbarem Kostenaufwand gelegt.

·       Die Benutzung der QSL-Vermittlung ist ausnahmslos Vereinsmitgliedern vorbehalten.

·       Die QSL-Zustellung erfolgt noch 2 Jahre nach Austritt eines Mitgliedes.

·       Die LV-QSL-Vermittlung hat einen lesenden Zugriff auf die Mitgliederdatenbank.

 

k.       Homepage

·       Das Referat Homepage betreut die Webseite des Landesverbandes und unterstützt die ADLs beim Einrichten der ADL-Homepages.

l.         Technik

·       Das Referat Technik betreut die OAFV/ÖVSV Technik-Webseite.

 

5.       Finanzen

Das Vereinsjahr erstreckt sich über den Zeitraum 1. November bis 31. Oktober.

a.      Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand entsprechend den finanziellen Möglichkeiten des Landesverbandes in der Hauptversammlung beschlossen. Es erfolgt eine jährliche Inflationsanpassung (Beschluss HV 19.11.2016). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich entsprechend dem offiziellen Verbraucherpreisindex vom August des laufenden Jahres gerundet auf 10 Cent angehoben.

 

b.       Beitragsgruppen

Je nach Beitragsgruppe werden unterschiedliche Mitgliedsbeiträge fällig.

a)      Vollzahler

Vollzahler entrichten den gesamten Mitgliedsbeitrag.

 

b)      Ermäßigter Beitragszahler

 

Ermäßigte Beitragszahler entrichten 70% vom Vollbetrag:

Schüler, Lehrlinge und Studenten bis zum vollendeten 26. Lebensjahr.

Familienmitglieder mit gleicher Postadresse.

Personen, die auf Grund eines Antrages nachweisen können, dass sie von der Rundfunk- und Fernsehgebühr befreit sind.

Personen bis zum vollendeten 20. Lebensjahr haben ebenfalls Anspruch auf den ermäßigten Mitgliedsbeitrag.

Personen mit einem gültigen Behindertenausweis.

 

c)       Zweitmitglieder

 

Die Mitgliedsgebühr beträgt in diesem Fall die Differenz zwischen dem OAFV- Vollbeitrag abzüglich dem Dachverbandsbeitrag.

Ein Zweitmitgliedschaft ist gegeben, wenn die Person in einem anderen Landesverband des ÖVSV oder einem ADL des OAFV bereits Mitglied ist.

Übernimmt ein Zweitmitglied von einem anderen Landesverband eine Funktion im OAFV, entfällt die Gebühr der Zweitmitgliedschaft während der Dauer der Funktion. Beitragshöhe.

Zweitmitglieder haben ein Stimmrecht.

 

 

d)      Ehrenmitglieder


Ehrenmitglieder im OAFV sind vom Mitgliedsbeitrag im OAFV und im DV befreit. Der DV-Anteil wird vom OAFV bezahlt.

Ehrenmitglieder in ADLs bezahlen selbst keinen Mitgliedsbeitrag im OAFV. Der DV-Anteil wird vom OAFV dem ADL vorgeschrieben. Die ADL-Rückvergütung entfällt.

 

c.      Zahlung des Mitgliedsbeitrags

 

a.       Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags

Der Mitgliedsbeitrag ist mit 15.1. des Jahres fällig.

b.       Zahlungsanforderung an die Mitglieder

Erfolgt schriftlich oder per E-Mail. Mit der Zahlungsanforderung wird auch der Mitgliedsausweis versendet.

c.       Arten der Zahlung

Bankeinzug:

Für einen Bankeinzug muss das Mitglied einen Einziehungsauftrag unterschreiben. Das Mitglied wird per E-Mail über den bevorstehenden Bankeinzug informiert.  Mitglieder ohne E-Mailadresse werden per Brief informiert.

Zahlschein:

Die Zahlscheine für das folgende Kalenderjahr werden bis spätestens 15. Dezember des laufenden Kalenderjahres verschickt.

Banküberweisung:
Die Mitglieder erhalten ein E-Mail mit der Zahlungsanforderung.

d.       Nichteinhaltung der Mitgliedsbeitrags-Zahlungsverpflichtung

Das Präsidium, gemeinsam mit dem Leiter des ADL, zu dem das Mitglied angehört, können nach zweimaliger Mahnung und Nichteinhaltung der gesetzten Nachfrist das Mitglied ausschließen.

 

d.       Infrastrukturkosten

a.       Unter Infrastrukturkosten (Miete, Versicherung, Lizenzkosten und Stromkosten) versteht man Kosten, die im Rahmen des Betriebs von Amateurfunkrelais, Digital Nodes (HAMNET-Knoten, APRS / LORA Gateways), Baken e.t.c. entstehen.

 

b.       Infrastrukturkosten werden nach Antrag und Beschluss in der Vorstandssitzung vom OAFV übernommen, wenn der Lizenzinhaber der OAFV ist.

 

c.       In Ausnahmefällen kann die Kostenübernahme auch nach Antrag und Beschluss in der Vorstandssitzung des OAFV übernommen werden, wenn der Lizenzinhaber ein eingetragener Verein ist, der Mitglied im OAFV ist.

 

d.       Im Fall, dass der Lizenzinhaber ein anderer Verein als der OAFV ist, muss dieser Verein dem OAFV:

·       die aktuelle Kopie der gültigen Lizenz (letzter Bescheid und frühere Bescheide Änderungen sowie zukünftige Bescheide) zur Verfügung stellen

·       sowie die ZVR-Nummer des eingetragenen Vereins bekanntgeben.

 

e.       Liegen diese Unterlagen nur unvollständig vor, hat der Landesleiter das Recht, Unterstützungszahlungen zu verweigern, bis diese Unterlagen vollständig vorliegen.

 

f.         Für die Infrastrukturkosten ist ein fixer Rahmen im Budget vorgesehen. Die Erhöhung dieses Rahmens bedarf eines Beschlusses in der Hauptversammlung.

 

g.       Infrastrukturkosten müssen bis zum 30. September des Folgejahres schriftlich eingereicht werden. Beträge, die später eingereicht werden, können nur per explizitem Antrag an den Landesverband und nach Mehrheitsbeschluss bezahlt werden.  

 

e.       Stromkosten

Übersteigt der Energieverbrauch 1000 kWh/Jahr muss zur Rechnungslegung gegenüber dem OAFV eine Aufschlüsselung der Energieverbräuche je Dienst beigelegt werden.
Beispiel: FM-Relais, ATV, HAMNET, Digipeater, Steuerungs-PC, D-Star, Server e.t.c

Ziel dieser Maßnahme ist, dass der Sysop die Energiekosten im Besonderen beobachtet und mögliche Energiesparmaßnahmen einleitet.

Falls diese Aufschlüsselung nicht mit der Jahresabrechnung geliefert wird, erfolgt die Auszahlung der Stromkosten erst bei Nachlieferung der Unterlagen.

Ist eine technische Messung nicht oder nur teilweise möglich ist, muss eine glaubhafte Schätzung durch den Sysop erfolgen.

f.         Investitionskosten

Investitionskosten werden nur im Rahmen von Förderprojekten über Antrag und Beschluss übernommen.

g.      Rechnungsprüfung

Die Rechnungsprüfung muss spätestens 2 Tage vor der HV abgeschlossen sein.

h.      Konto und Sparkonto

Vereinsgelder werden auf einem Girokonto und Sparkonto (Zinsen orientieren sich am Euribor) angelegt.

i.         ADL-Anteile

Die ADL-Anteile des laufenden Geschäftsjahres werden nach dem 15. Februar (Standesmeldung) an die ADL ausbezahlt, sobald alle Mitglieder des ADL ihre Mitgliedsbeiträge bezahlt haben.

Die Höhe des ADL-Anteils beträgt die Hälfte der Differenz zwischen dem LV-Mitgliedsbeitrag und der Dachverbandsabgabe.

 

Datum der letzten Änderung:

08.11.2024 durch OE5NVL /OE5RNL /OE5CYL /OE5PON